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1.Beiträge
Vollmitglied
24,00€
2.Der
Vereinsbeitrag, zur Deckung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber
Verbänden oder anderen Institutionen ist eine „Bringepflicht“ des Mitgliedes
gegenüber dem Verein und ist im Voraus per Überweisung zu entrichten.
3.Der
Jahresbeitrag ist jeweils zum 15.02. eines jeden Jahres fällig. Ein
Rechnungslegung/ schriftliche Aufforderung erfolgt nicht. Die Zahlungsfrist
endet zum 28.02. des jeweiligen Jahres.
4.Der
Beitrag für neu aufgenommene Mitglieder (errechnet ab Beginn der
Mitgliedschaft) wird mit dem Eintrittsdatum fällig. Erfolgt der Eintritt im
1.Halbjahr eines Kalenderjahres, wird der gesamte Jahresbeitrag fällig. Erfolgt
der Eintritt im 2.Halbjahr eines Kalenderjahres, wird der halbe Jahresbeitrag
fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 4 Wochen ab Eintrittsdatum.
5.
Änderungen, die zur Veränderung des Mitgliedsbeitrages führen, sind dem
Vorstand unverzüglich anzuzeigen. Die Beitragsänderungsmitteilung wird dem
Mitglied durch den Vorstand schriftlich angezeigt und findet ab dem folgenden
Jahr Berücksichtigung.
Diese
Beitragsordnung wurde von der ordentlichen Mitgliederversammlung am 30.10.2006
beschlossen. Änderungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Die
Beitragsordnung wird jedem Mitglied mit der Beitrittserklärung übergeben. Mit
Vereinsbeitritt wird gleichzeitig die Beitragsordnung anerkannt.
gez. 1.Vorsitzende
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