Beitragsordnung

 

 

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                   Beitragsordnung des Vereins Tagesmuttis Erzgebirge e.V.

1.Beiträge
Vollmitglied 24,00€

2.Der Vereinsbeitrag, zur Deckung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber Verbänden oder anderen Institutionen ist eine „Bringepflicht“ des Mitgliedes gegenüber dem Verein und ist im Voraus per Überweisung zu entrichten.

3.Der Jahresbeitrag ist jeweils zum 15.02. eines jeden Jahres fällig. Ein Rechnungslegung/ schriftliche Aufforderung erfolgt nicht. Die Zahlungsfrist endet zum 28.02. des jeweiligen Jahres.

4.Der Beitrag für neu aufgenommene Mitglieder (errechnet ab Beginn der Mitgliedschaft) wird mit dem Eintrittsdatum fällig. Erfolgt der Eintritt im 1.Halbjahr eines Kalenderjahres, wird der gesamte Jahresbeitrag fällig. Erfolgt der Eintritt im 2.Halbjahr eines Kalenderjahres, wird der halbe Jahresbeitrag fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 4 Wochen ab Eintrittsdatum.

5. Änderungen, die zur Veränderung des Mitgliedsbeitrages führen, sind dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen. Die Beitragsänderungsmitteilung wird dem Mitglied durch den Vorstand schriftlich angezeigt und findet ab dem folgenden Jahr Berücksichtigung.

Diese Beitragsordnung wurde von der ordentlichen Mitgliederversammlung am 30.10.2006 beschlossen. Änderungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Die Beitragsordnung wird jedem Mitglied mit der Beitrittserklärung übergeben. Mit Vereinsbeitritt wird gleichzeitig die Beitragsordnung anerkannt.

gez. 1.Vorsitzende